====== Brandschutz-/Sicherheitsunterweisungen für Studierende ====== Die Pools und Seminarräume sind Versammlungsstätte im Sinne des §2 (3) SBauVO. Zutritt und Nutzung des Raumes von allen Personen einschließlich Beschäftigten, Studierenden, Auszubildenden, Gastwissenschaftler*innen und Gäste des Instituts für Informatik bzw. des b-it ohne eine aktuelle Brandschutzunterweisung nach §42 SBauVO ist nicht gestattet. Bitte arbeiten Sie folgende Materialien durch und verinnerlichen Sie sich deren Inhalte: * {{:de:unterweisung_bit_inf_2023_studierende.pdf|Foliensatz Sicherheit}} * {{:de:worksafety:252-bn-md-bs-teilb.pdf|Brandschutzordnung Teil B}} Anschließend loggen Sie sich in unser [[https://wumi.informatik.uni-bonn.de/|Nutzermanagement]] ein und schließen die Unterweisung durch Nutzung des dort verorteten Prüfungsmoduls ab. Ihre Unterweisung ist ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterweisung und die Prüfung wiederholt werden.