Eine verantwortungsbewusste Gestaltung der Aufgaben in Lehre und Forschung beinhaltet naturgemäß die Berücksichtigung der für jeden Arbeitsbereich maßgebenden Arbeits- und Umweltschutzvorschriften. Im Rahmen seiner Tätigkeit haftet somit der Wissenschaftler und die Studierenden auch für die Folgen seines wissenschaftlichen Handelns in diesen Bereichen, wobei diese Haftung auch die zivilrechtliche, strafrechtliche und ordnungwidrigkeitenrechtliche Haftung einschließt. Die Vielzahl der staatlichen und sonstigen Regelungen müssen im Einzelfall adäquat interpretiert und angewendet werden. Im Rahmen seiner Organisationsverantwortung bietet der Kanzler der Universität Bonn durch die Abteilung Sicherheitswesen/Umweltschutz dieses Informationssystem dem Wissenschaftsbereich zur Nutzung an. Es bleibt Aufgabe des jeweiligen Fachverantwortlichen die für seinen Arbeitsbereich notwendigen arbeitsschutz- und umweltschutzrelevanten Informationen diesem System zu entnehmen und umzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Sicherheitsbeauftragten der Informatik (Neubau)
Im Institut für Informatik gibt es Richtlinien für die Computerbenutzung in den PC Pools - verteilt an die Studierende bzw. im Internet einsehbar