Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragter für die Informatik (Neubau)
—derzeit nicht besetzt—







Vorwort

Sicherheitsbeauftragte sind für die Kollegen vor Ort Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie sind Bindeglied zwischen den Kollegen und den Vorgesetzten. Sie sollen im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenz beraten und helfen, haben kein Weisungsrecht. Probleme können sie im Arbeitsschutzausschuss oder im direkten Gespräch mit den Vorgesetzten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt lösen helfen. Die Funktion ist ehrenamtlich, eine Haftung für Versäumnisse besteht nicht.

Sicherheitsbeauftragte werden gem. § 22 Sozialgesetzbuch VII. Buch (SGB VII) bestellt.

Sie haben unter anderem folgende Aufgaben:
Sie dürfen
Sie sind verpflichtet
Brandschutz Feuerlöscher Brände verhüten
Notrufe Ortsveränderderliche elektr. Betriebsmit.Überprüfung Brandschutz
Fluchtweg 1.EtageFluchtweg 2.EtageFluchtweg 3.Etage
Fluchtweg 9.EtageFluchtweg 10.EtageBildschirm AP

Notrufe (intern)

Heizung - Klima - Sanitär
Bereich Heizung Klima Sanitär
AVZ III (Bereich Römerstr.) 1. Schlich, Klaus
0228/430659

2. Plück, Hans Leo
0228 73-2348
1. Schlich, Klaus
0228/430659

2. Plück, Hans Leo
0228/73-2348
1. Schlich, Klaus
0228/430659

2. Plück, Hans Leo
0228/73-2348
Elektrotechnik (außer Brandmeldeanlagen)
Bereich Elektrotechnik
AVZ III (Bereich Römerstr.) 1. Diwo, Karl-Peter
0228/614062

2. Nettekoven, Heinrich-Peter
0228/613087