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Account verlängern

Sie müssen Ihren Account jedes Wintersemester verlängern. (ab 1. Nov.)

Bitte beachten Sie, dass Sie den Account jedes Wintersemester verlängern müssen. Die Verlängerung ihrer Benutzerkennung um ein Jahr ist nur möglich, wenn Sie an der Universität Bonn im Fach Informatik eingeschrieben sind oder im Nebenfach Informatik eine Veranstaltung belegt haben, für die eine Benutzerkennung erforderlich ist. Studierende im Nebenfach Informatik benötigen dafür die Unterschrift des Dozenten auf dem Antragsformular.

Der Antrag kann Online oder vor Ort gestellt werden.

Online

Ein Antrag kann Online von jedem Rechner innerhalb der Informatik gestellt werden. Von außerhalb können Sie sich entweder per VPN oder über unseren Login-Server zeus.informatik.uni-bonn.de anmelden. Voraussetzung ist allerdings, dass ihre Benutzerkennung gültig ist.

Der Aufruf des Anmeldeformulars erfolgt mittels des Kommandos: „ssh account@userserver.informatik.uni-bonn.de

Der Antrag wird ihnen anschließend als PDF-Datei per Email geschickt. Bitte das Formular ausdrucken, unterschreiben und anschließend entweder per Post an die im Formular genannte Adresse schicken oder bei uns vor Ort in die Antragsurne einwerfen.

Antragstellung vor Ort

Der Antrag kann - wie der Erstantrag - bei uns vor Ort im Postraum des AVZ III, Römerstrasse 164 an den Anmeldeterminals gestellt werden. Den ausgedruckten Antrag unterschreiben und in den Briefkasten „Benutzeranträge“ einwerfen.

Der Raum ist normalerweise von 7:00-22:00 Uhr zugänglich.

Es geht nicht, wenn ihre Benutzerkennung gesperrt ist.

Antragsdaten

Für die Verlängerung ihrer Benutzerkennung benötigen Sie lediglich ihren

  • Login-Namen und ihr Passwort
  • Matrikelnummer

Zusätzlich bei Studierenden im Nebenfach

  • Titel der Lehrveranstaltung und Dozent

Bitte aktualisieren Sie bei dieser Gelegenheit auch ihre Adressdaten.

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Fehlermeldungen:

  • Das Programm erkennt ihre Matrikelnummer nicht, obwohl Sie im Fach Informatik immatrikuliert sind.
    Das passiert, wenn Sie sich erst nach Semesterbeginn zurück gemeldet haben. Kommen Sie dann bei uns persönlich mit ihrem gültigen Studentenausweis vorbei.
  • Das Programm findet einen Antrag mit ihrer Matrikelnummer in der Datenbank, obwohl Sie vorher keinen Verlängerungsantrag gestellt haben.
    Das passiert, wenn ihre Benutzerkennung gesperrt ist und entfernt werden soll. Kommen Sie dann bei uns persönlich mit ihrem gültigen Studentenausweis vorbei.
  • Wenn das Formular innerhalb von 4 Wochen nach Antragsstellung bei uns nicht unterschrieben vorliegt, gilt der Antrag als nicht gestellt.

Verlängerungsphase

  • Verlängerungsanträge können für gewöhnlich erst ab dem 1. November gestellt werden
  • Eine Verlängerung ist nur alle 2 Semester notwendig und auch nur im Wintersemester möglich

Sperrung der Benutzerkennung

Eine Benutzerkennung wird automatisch gesperrt,

  • wenn ihre Benutzerkennung nicht bis zum 30.11. verlängert wurde, oder
  • wenn Sie exmatrikuliert wurden.

Mit der Sperrung der Benutzerkennung ist gleichzeitig auch die Sperrung der VPN Kennung verbunden.

Entfernen der Benutzerkennung

Eine Benutzerkennung wird einschließlich aller damit verbundenen Konten (Email, VPN) endgültig entfernt, wenn

  • ihre Benutzerkennung nicht bis zum 31.1. verlängert wurde, oder
  • Sie exmatrikuliert wurden.

Sie können die Daten aus ihrem Benutzerverzeichnis noch bis zum Ende des laufenden Semesters bei uns auf eine USB Platte kopieren. Bitte kommen Sie dazu persönlich mit ihrem Personalausweis und einer USB Platte bei uns vorbei.