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De:transponder

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Transponder

Bitte füllen Sie alle Dokumente aus, bevor Sie unseren Mitarbeiter aufsuchen.

Bei Verlust eines Transponders lesen Sie bitte hier.

Belehrung zu Sorgfaltspflichten

Bitte händigen Sie dem Mitarbeiter, welcher berechtigt sein soll einen Transponder zu erhalten, nachfolgende Belehrung zu den Sorgfaltspflichten beim Umgang mit Schlüsseln zu Schließanlagen der Universität Bonn und zu den drohenden haftungsrisiken bei deren Nichtbeachtung aus.

Das Dokument können Sie her herunterladen: Belehrung

Transponder-Neuantrag

Das Dokument ist nur von einem Ausgabeberechtigten der entsprechenden Abteilung/Arbeitsgruppe/etc. auszufüllen. Transponder können nicht eigenständig beantragt werden. Ob ein Mitarbeiter ausgabeberechtigt ist, erfragen Sie bitte im Zweifellsfall bei der GSG beim Herrn Paszkiet persönlich (Raum 0.015). Bitte wählen Sie unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen die Schließberechtigung möglichst restriktiv.

Sollte die Zuständigkeit der Schließberechtigung in eine andere Abteilung/Arbeitsgruppe/etc. fallen, so ist ein weiterer Antrag von der betreffenden Abteilung auszufüllen.

Das Dokument können Sie her herunterladen: Transponder-Neuantrag

Transponder-Änderungsantrag

Das Dokument ist nur von einem Ausgabeberechtigten der entsprechenden Abteilung/Arbeitsgruppe/etc. auszufüllen. Transponder können nicht eigenständig abgeändert werden. Ob ein Mitarbeiter ausgabeberechtigt ist, erfragen Sie bitte im Zweifellsfall bei der GSG beim Herrn Paszkiet persönlich (Raum 0.015). Bitte wählen Sie unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen die Schließberechtigung möglichst restriktiv.

Sollte die Zuständigkeit der Schließberechtigung in eine andere Abteilung/Arbeitsgruppe/etc. fallen, so ist ein weiterer Antrag von der betreffenden Abteilung auszufüllen.

Das Dokument können Sie her herunterladen: Transponder-Änderungsantrag

Bezugsquittung

Bitte halten Sie auch die Bezugsquittung parat. Mit dieser bestätigen Sie den Erhalt des Transponders und die Kenntnisnahme der Belehrung zu den Sorgfaltspflichten beim Umgang mit Schlüsseln zu Schließanlagen der Universität Bonn und zu den drohenden haftungsrisiken bei deren Nichtbeachtung.

Das Dokument können Sie her herunterladen: Bezugsquittung

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Abgabe und Rückfragen

Der ausgefüllte Transponder-Neu- bzw. Verlängerungsantrag ist persönlich bei der GSG (vorzugsweise Raum 0.015) abzugeben. Die Ausgabe des Transponders erfolgt zeitnah nach Erhalt des Antrags. Bei Verlängerungen, Erweiterungen und Restriktionen erfolgt keine Ausgabe eines weiteren Transponders.

Verlust des Transponders

Bei Verlust Ihres Transponder kontaktieren Sie bitte umgehend die Mitarbeiter der GSG. Sie erreichen uns telefonisch unter folgenden Rufnumern (Vorwahl +49(0)228):

MitarbeiterRufnummer
Leszek Paszkiet (Transponderbeauftragter) 73-60703
Thomas Thiel 73-60700
Ignatios Souvatzis 73-60701
Christian Roggendorf 73-60702
Büro SHK 73-60707

Sollten wir weder persönlich noch telefonisch erreichbar sein, so schreiben Sie uns bitte umgehend eine Mail an gsg@informatik.uni-bonn.de. Bitte übersenden Sie uns hier Ihren vollständigen namen und (falls vorhanden) die Transpondernummer.

Bei Verlust eines Transponders mit Schließberechtigung für Innen-, Zwischen- und/oder Raumtüren wird eine Pauschale von 50€ für die Umprogrammierung aller betroffenen Türen von der entsprechenden Person eingefordert. Liegt eine Schließberechtigung für Außentüren vor, so wird eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 50€ für die Umprogrammierung fällig.

Bei Unterlassung oder nicht zeitnahem Melden eines Verlusts kann der daraus resultierende Schaden (Diebstahl, Sachbeschädigung, …) komplett dem Transponder-Inhaber zugemutet werden.