Gemeinsame Systemgruppe IfI/b-it

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En:useragreements:datenverarbeitung

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I General

(1) Scope of application

The data processing equipment at the Institute for Computer Science encompass the institute's central computers. These are Unix computers of diverse manufacturers and the PCs in the computer pools. Also the computers of the institute's various departments as well as devices for data-communication.

(2) Competences

The central computers and data-communication devices, as well as the computers of the departments I, II and IV are the responsibility a system group. The computers of other departments are the responsibility of their respective system groups.

(3) General Operating Rules

The modalities for using the data-processing sites are defined in the operating rules.

This especially governs access rights and limitations for data-processing resources, e.g disk space, computation power, communication bandwith and limits as well as printers.

Access to the Unix computers is as a matter of principle permitted via modem as well.

(4) Fees

With the exception of cost sharing when using the printers, no fees are imposed. Only actual operation costs are imposed when printing. The procedure to deposit into the printing account is described in the printer operating guide.

II Zulassungsordnung

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Benutzungsordnung für die Datenverarbeitungsanlagen

Für die Benutzung von Datenverarbeitsanlagen am Institut für Informatik gilt unsere Benutzungsordnung (auch als PDF-Datei verfügbar).

I Allgemeines

(1) Geltungsbereich

Die Datenverarbeitungsanlagen am Institut für Informatik umfassen zum einen die vom Institut festgelegten zentralen Rechner. Dies sind Unix Rechner verschiedener Hersteller und die PCs in den Computer-Räumen. Hinzu kommen die Rechner in den einzelnen Abteilungen des Instituts sowie Einrichtungen zur Datenkommunikation.

(2) Zuständigkeiten

Für die zentralen Rechner und Datenkommunikationseinrichtungen sowie für die Rechner der Abteilungen I, II und IV ist eine Systemgruppe zuständig; für die Rechner der übrigen Abteilungen jeweils deren Systemgruppe.

(3) Allgemeine Betriebsregelung

Die Modalitäten der Nutzung der DV-Anlagen wird im einzelnen in den Betriebsregelungen (siehe auch Abschnitt V Benutzerinformation) festgelegt.

Dort werden insbesondere Zugangsrechte und Nutzungsbeschränkungen bei DV-Ressourcen geregelt, z.B. für den Plattenplatz, für die CPU-Leistung, für Kommunikationsbandbreiten und -rechte sowie für Drucker.

Zugang zu den Unix-Rechnern ist prinzipiell auch per Modem zulässig.

(4) Nutzungsentgelte

Mit Ausnahme einer Kostenbeteiligung bei der Nutzung von Laserdruckern und Farbgraphikdruckern werden keine Nutzungsentgelte erhoben. Dabei werden nur die tatsächlich entstehenden Verbrauchskosten berechnet. Das Verfahren zur Einzahlung auf ein Druckerkonto und die Handhabung der Druckerabrechnung werden in der Betriebsregelung beschrieben.

II Zulassungsordnung

(1) Nutzungsberechtigte

Zur Benutzung der DV-Einrichtungen am Institut sind generell berechtigt:

  • Mitglieder und Angehörige des Instituts für Informatik;
  • Mitglieder und Angehörige der Universität Bonn aufgrund von besonderen Vereinbarungen;
  • sonstige Personen nach Maßgabe der zuständigen Systemgruppe.

Studierende mit Hauptfach Informatik haben ab dem dritten Fachsemester einen Regelanspruch auf die Erteilung einer Unix-Benutzerkennung.

(2) Zulassungsverfahren

Die Zulassung zur Benutzung der zentralen Unix-Rechner und die Vergabe einer Unix-Benutzerkennung erfolgt durch die zuständige Systemgruppe auf schriftlichen Antrag. Die Benutzungsberechtigung gilt in der Regel für das laufende Studienjahr, beginnend mit dem Wintersemester, und muß danach verlängert werden.

Für den Antrag sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:

Matrikelnummer, Semester, Vor- und Zuname, Heimatanschrift, Telefonnummer.

Bei Verlängerungsanträgen ist die Unix-Benutzerkennung anzugeben.

Der Antrag ist nur mit Unterschrift des Antragstellers gültig. Der Antragsteller erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis zur Speicherung dieser Daten.

Eintretende Veränderungen sind der Systemgruppe umgehend mitzuteilen.

Der Benutzerantrag wird in einem automatisierten Verfahren erstellt. Das Antragsverfahren wird in einem gesonderten Aushang beschrieben.

Die Benutzung der Abteilungsrechner regelt die jeweilige Abteilung.

PCs im PC-Pool sind nur im Rahmen von Lehrveranstaltungen nach Maßgabe des Verantwortlichen dieser Lehrveranstaltung oder der zuständigen Systemgruppe benutzbar.

(3) Abmeldung

Sofern für einen Benutzer die Grundlage der Benutzungsberechtigung entfällt, z.B. bei der Exmatrikulation, ist dies der Systemgruppe unverzüglich mitzuteilen. Die Benutzerkennung wird daraufhin entfernt.

Wird ein Antrag bis zum 15. November eines Jahres nicht verlängert, so wird die Benutzerkennung gesperrt und am Ende des Semesters entfernt.

Die persönlichen Antragsdaten des Benutzers sowie die innerhalb der Benutzerkennung vom Benutzer angelegten Daten werden dabei ebenfalls gelöscht.

(4) Ausschluß

Falls ein Benutzer gegen die Benutzungsordnung oder die geltenden Betriebsregelungen verstößt oder wenn durch sein Verhalten der Betrieb der Datenverarbeitungsanlagen empfindlich gestört wird, kann die Systemgruppe oder der Abteilungsleiter die Zulassung des Benutzers vorübergehend einschränken und in schwerwiegenden Fällen seine Benutzerkennung sperren. Der Benutzer muß davon unter Angabe der Gründe schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Der Betroffene kann den geschäftsführenden Direktor des Instituts um Vermittlung bitten.

III Nutzungsregeln

(1) Pflichten der Benutzer

Die Benutzer sind verpflichtet:

  • die Vorschriften der Benutzungsordnung und der geltenden Betriebsregelungen einzuhalten;
  • sich regelmäßig über die Betriebsregelungen in den bereitgestellten Informationsdiensten (Aushang, rechnergestützte Dienste) zu informieren und diesbezügliche Electronic-Mail-Nachrichten an ihre Benutzerkennung zu beachten;
  • Geräte, Anlagen, Datenträger und sonstige Einrichtungen sorgfältig und schonend zu behandeln; Störungen, Beschädigungen und Fehler sollen der zuständigen Systemgruppe unverzüglich angezeigt werden;
  • die Belange des Softwareschutzes zu beachten, insbesondere ohne ausdrückliche Genehmigung keine auf den Rechnern verfügbare Software (mit Ausnahme des zentralen FTP-Archives) zu kopieren und sicherzustellen, daß ihnen zur Verfügung gestellte lizensierte Software nicht unautorisiert genutzt werden kann;
  • die Benutzerkennung vor Verwendung durch Dritte zu sichern; insbesondere sollten Passworte so gewählt werden, daß diese nicht automatisch erkannt werden können;
  • alle Versuche zu unterlassen, auf Daten, insbesondere auf Passworte, anderer Benutzer zuzugreifen, sofern diese damit nicht ausdrücklich einverstanden sind;
  • den vom Vorstand des Instituts dazu beauftragten Mitarbeitern auf Verlangen in Einzelfällen zu Kontrollzwecken Auskünfte über Programme und benutzte Methoden zu erteilen sowie Einsicht in ihre Programme und Daten zu gewähren;
  • für eine ausreichende Deckung ihrer Druckerkonten zu sorgen und Fehlbeträge umgehend auszugleichen;
  • Störungen des Betriebs und Beeinträchtigungen anderer Benutzer zu vermeiden.
(2) Abrechnungsdaten, Kontrollmaßnahmen

Die Mitarbeiter der Systemgruppen sind berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geregelten Betriebes Abrechnungsdaten über die Nutzung von Ressourcen, insbesondere in Verbindung mit der Benutzerkennung, zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

In Einzelfällen kann die Systemgruppe aus betriebstechnischen Gründen die Eingaben und die Datenkommunikation einzelner Benutzer überwachen. Es ist dabei jedoch zu gewährleisten, daß diese Daten nur solange gespeichert werden, wie dies zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich ist.

IV Rechtsvorschriften

(1) Datenschutz

Die für den Betrieb der DV-Anlagen verantwortlichen Mitarbeiter stellen sicher, dass personenbezogene Daten nur dem dazu autorisiertem Personal zugänglich sind.

Die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen des DSG NW (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).

Mit der Antragstellung erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, dass

  • seine Antragsdaten gespeichert und verarbeitet werden können;
  • Abrechungsdaten erhoben werden, die seiner Benutzerkennung zugeordnet werden können;
  • Einzelangaben über seine Rechnernutzung allgemein zugänglich sind, soweit diese vom Betriebssystem automatisch erfaßt und zugreifbar gemacht werden (z.B. die Unix Kommados finger, who, last).

(2) Mißbrauch

Der Benutzer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die unberechtigt vorgenommene Veränderung von Daten nach § 303 StGB strafbar ist und die Mitarbeiter der Systemgruppe verpflichtet sind, ihnen zur Kenntnis gelangte strafbare Handlungen anzuzeigen.

In besonders schweren Fällen trifft dies ebenso für Störungen des Betriebsablaufes zu.

(3) Haftung

Unbeschadet der strafrechtlichen Verfolgung haftet der Benutzer für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden an den DV-Einrichtungen des Instituts und für Schäden, die aus Verstößen gegen Rechtsvorschriften und den Bestimmungen dieser Ordnung resultieren.

Jegliche Haftung des Instituts wegen fehlerhafter Funktion der technischen Einrichtungen oder der Programme oder wegen inhaltlich falscher Ergebnisse ist ausgeschlossen.

V Sonstiges

(1) Benutzerinformation

Die Benutzer werden von der Systemgruppe über Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung der DV-Anlagen stehen, vorzugsweise auf elektronischem Weg (E-mail, /etc/motd) informiert.

Insbesondere werden Benutzungsordnungen und Betriebsregelungen in rechnergestützten Informationsdiensten allgemein zugreifbar gehalten (z.B. gopher, siehe dort Benutzerinformation).

Weiterhin erhält jeder Benutzer eine E-mail Adresse. An diese werden Nachrichten von der Systemgruppe gesandt, die von besonderer Bedeutung sind (z.B. Warnung, das eine Benutzerkennung ausläuft).

Daneben gibt es E-mail Adressen, die alle oder mehrere Benutzer gleichzeitig ansprechen. Diese Sammeladressen sollten nur in Ausnahmefällen benutzt werden.

(2) Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 20. Januar 1994 in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Institutsvorstandes des Instituts für Informatik.