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Brandschutz-/Sicherheitsunterweisungen für Studierende

Die Pools und Seminarräume sind Versammlungsstätte im Sinne des §2 (3) SBauVO. Zutritt und Nutzung des Raumes von allen Personen einschließlich Beschäftigten, Studierenden, Auszubildenden, Gastwissenschaftler*innen und Gäste des Instituts für Informatik bzw. des b-it ohne eine aktuelle Brandschutzunterweisung nach §42 SBauVO ist nicht gestattet.

Bitte arbeiten Sie folgende Materialien durch und verinnerlichen Sie sich deren Inhalte:

Anschließend loggen Sie sich in unser Nutzermanagement ein und schließen die Unterweisung durch Nutzung des dort verorteten Prüfungsmoduls ab. Ihre Unterweisung ist ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterweisung und die Prüfung wiederholt werden.