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De:transponder

Transponder

Beachten Sie bitte, dass die folgenden Informationen sich ausschließlich auf das Institut für Informatik der Uni Bonn und das B-IT beziehen. Für andere Gebäude kontaktieren Sie bitte die enstprechend zuständige Hausverwaltung.

Bitte füllen Sie alle Dokumente aus, bevor Sie unsere Mitarbeiter aufsuchen.

Die Dokumente können persönlich vorbei gebracht oder per Mail an transponder@informatik.uni-bonn.de geschickt werden. Diese Mailadresse steht auch für alle Fragen rund um Transponder zur Verfügung.

Bei Verlust eines Transponders lesen Sie bitte hier.

Kernzeiten Anwesenheitsdienst

Mo 11:00 - 14:00 Uhr
Mi 11:00 - 14:00 Uhr

Oder nach Absprache.

Belehrung zu Sorgfaltspflichten

Bitte händigen Sie dem Mitarbeiter, welcher berechtigt sein soll einen Transponder zu erhalten, nachfolgende Belehrung zu den Sorgfaltspflichten beim Umgang mit Schlüsseln zu Schließanlagen der Universität Bonn und zu den drohenden Haftungsrisiken bei deren Nichtbeachtung aus.

Das Dokument können Sie hier herunterladen: Belehrung

Transponder-Neuantrag

Das Dokument ist nur von einem Ausgabeberechtigten der entsprechenden Abteilung/Arbeitsgruppe/etc. auszufüllen. Hinweise zum Ausfüllen finden sich im unten zur Verfügung gestellten Dokument. Transponder können nicht eigenständig beantragt werden. Ob ein Mitarbeiter ausgabeberechtigt ist, erfragen Sie bitte im Zweifelsfall bei der GSG. Generell liegt diese Berechtigung beim Abteilungsleiter, der sie bei Bedarf delegieren kann, was der GSG schriftlich mitgeteilt werden muss. Bitte wählen Sie unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen die Schließberechtigungen möglichst restriktiv.

Sollte die Zuständigkeit der Schließberechtigung in eine andere Abteilung/Arbeitsgruppe/etc. fallen, so ist ein weiterer Antrag von der betreffenden Abteilung auszufüllen.

Den Neuantrag können Sie hier herunterladen: Transponder-Neuantrag

Die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags können Sie hier herunterladen: Hinweise

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Ablauf der Besitzberechtigung für den Transponder muss dieser unmittelbar zurückgegeben werden. Sollte dies nicht geschehen, wird der Transponder als verloren behandelt (siehe Verlust des Transponders).

Transponder-Änderungsantrag

Das Dokument ist nur von einem Ausgabeberechtigten der entsprechenden Abteilung/Arbeitsgruppe/etc. auszufüllen. Schließberechtigungen eines Transponders können nicht ohne Zustimmung des Abteilungsleiters (oder deren bei der GSG hinreichend dokumentierte Delegationen) abgeändert werden. Ob ein Mitarbeiter ausgabeberechtigt ist, erfragen Sie bitte im Zweifelsfall bei der GSG. Bitte wählen Sie unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen die Schließberechtigungen möglichst restriktiv.

Sollte die Zuständigkeit der Schließberechtigung in eine andere Abteilung/Arbeitsgruppe/etc. fallen, so ist ein weiterer Antrag von der betreffenden Abteilung auszufüllen.

Das Dokument können Sie hier herunterladen: Transponder-Änderungsantrag

Bezugsquittung

Falls Ihre Arbeitsgruppe Transponder zur Selbstverwaltung erhalten hat, können Sie diese Bezugsquittung verwenden, um die Vergabe zu dokumentieren. Bitte vernachlässigen sie keinesfalls Ihre Dokumentationspflicht für diesen Typ von Transponder!

Das Dokument können Sie hier herunterladen: Bezugsquittung

Abgabe und Rückfragen

Der ausgefüllte Transponder-Neu- bzw. Verlängerungsantrag kann per Mail geschickt oder persönlich bei der GSG (vorzugsweise Raum 0.015) abgegeben werden. Die Ausgabe des Transponders erfolgt zeitnah nach Erhalt des Antrags. Bei Verlängerungen, Erweiterungen und Restriktionen erfolgt keine Ausgabe eines weiteren Transponders. Bei Rückfragen stehen wir gerne persönlich oder per Mail (transponder@informatik.uni-bonn.de) zur Verfügung.

Verlust des Transponders

Bei Verlust Ihres Transponder kontaktieren Sie bitte umgehend die Mitarbeiter der GSG per Mail an transponder@informatik.uni-bonn.de. Bitte teilen Sie uns Ihren vollständigen Namen und (falls bekannt) die Transpondernummer mit.

Bei Verlust eines Transponders mit Schließberechtigung für Innen-, Zwischen- und/oder Raumtüren wird eine Pauschale von 50€ für die Umprogrammierung aller betroffenen Türen von der zuständigen Arbeitsgruppe eingefordert. Liegt eine Schließberechtigung für Außentüren vor, so wird diese Pauschale auf 100€ erhöht.

Bei Unterlassung oder nicht zeitnahem Melden eines Verlusts kann der daraus resultierende Schaden (Diebstahl, Sachbeschädigung…) komplett dem Transponder-Inhaber zugemutet werden.

Öffnen und Schließen von Türen

Im nicht aktivierten Zustand dreht der Außenknauf des Zylinders frei durch. Das Öffnen oder Schließen der Tür ist nicht möglich. Halten Sie den Transponder im Abstand von circa 10 bis 20 cm zum digitalen Schließzylinder und betätigen Sie einmal kurz den Transponderknopf. Sofern es sich um einen berechtigten Transponder handelt, ertönt ein doppelter Signalton und der Zylinder kuppelt ein. Drehen Sie jetzt den Außenknauf in Sperr- bzw. Öffnungsrichtung. Für diesen Vorgang haben Sie ca. fünf Sekunden Zeit. Danach ertönt ein einzelner Signalton und der Außenknauf dreht wieder frei durch. Falls es sich um einen zugelassenen Transponder außerhalb der berechtigten Zeitzone handelt, ertönt ein einzelner Signalton. Der Zylinder kuppelt jedoch nicht ein und die Tür kann nicht geöffnet werden. Beim Versuch, eine Tür mit einem Transponder ohne Schließberechtigung zu öffnen, ertönt kein Signal und der Zylinder kuppelt nicht ein.

Batteriewarnungen Schließzylinder

Leert sich die Hauptbatterie des Schließzylinders, sind nach Betätigung des Transponders vor dem Einkuppeln des Zylinders acht kurze, schnell aufeinander folgende Signaltöne zu hören.

Im Falle sich leerender Zylinderbatterien geben sie bitte umgehend bei der GSG Bescheid, um einen Batterietausch einzuleiten. Wenn die Batterien sich zu tief entladen, kann die Tür im Zweifel auch für uns nicht mehr ohne weiteres geöffnet werden, daher liegt es in Ihrem Interesse, frühzeitig Bescheid zu geben!

Batteriewarnungen Transponder

Neigt sich die Batteriespannung des Transponders dem Ende entgegen, ertönen nach jeder Transponderbetätigung am Schließzylinder nach dem Auskuppeln acht kurze, schnell aufeinander folgende Signaltöne.

Batteriewechsel Transponder

Das Auswechseln der Batterie darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Bitte unternehmen Sie keinen Versuch des selbstständigen Wechsels, da sonst mit Schäden zu rechnen ist. Kommen Sie in den Büros der GSG vorbei und lassen Sie sich die Batterie tauschen.